GEMA - Musiknutzung im FRISEURHANDWERK - Innungsvorteil von 20% sichern

Musik macht nicht nur Laune. Sondern auch Umsatz.

 In Ihrem Friseursalon legen Sie viel Wert auf eine angenehme Atmosphäre. Musik? Gehört selbstverständlich dazu! Auch weil sie für gute Stimmung sorgt und bei der Arbeit motiviert. Doch Musik macht nicht nur Laune, sondern oft auch Umsatz. So kann sie z. B. dazu beitragen, dass Ihre Kundinnen und Kunden länger bleiben und gern wiederkommen. Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen und für ihre Arbeit fair bezahlt werden, gibt es die GEMA. Bei der melden Sie die Musik für Ihren (Friseur-)Salon oder (Beauty-)Shop an.

FÜR DIE HINTERGRUNDMUSIK
Das richtige Paket für Ihren Salon oder Ihr Studio!

Für die Hintergrundmusik in Ihrem Friseursalon gibt es unterschiedliche Pakete . Läuft bei Ihnen nur Musik? Oder auch ein Fernseher – eventuell sogar mit  Videostreaming? Je nachdem was zutrifft, können Sie Ihr Paket wählen. Alle 3 Pakete bieten Ihnen starke Basis-Leistungen. Weitere Informationen hierzu gibt es direkt auf der Homepage der GEMA. 

(Quelle: GEMA)
 
HINWEIS: Als Innungsmitglied unserer Mitgliedsinnung erhalten Sie 20 Prozent auf Ihre GEMA-Abrechnung. Alle wichtigen Infos zur GEMA, zu möglichen Tarifoptionen, gibt es hier.

'Sind Ihre Daten bei der GEMA noch aktuell?
Am einfachsten können Sie Ihre Daten im Onlineportal der GEMA einsehen und ggf. ändern bzw. aktualisieren. Hier geht es direkt zum Onlineportal

Bei Fragen zu diesem Bereich bzw. wie Sie den Innungsvorteil erhalten, wenden Sie sich gerne an uns, Ihren Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen.