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Die Aufgaben des Arbeitgeberverbandes:

Aus der Tradition heraus heißen die Arbeitgeberverbände im Handwerk Landesinnungsverbände. Sie sind klassische Vereinigungen der Arbeitgeber auf Landesebene. Die örtlichen Zusammenschlüsse benennen sich im Handwerk "Innungen".

Zusammen mit den anderen 15 Landesverbänden ist der Landesinnungsverband des hessischen Friseurhandwerks dem Bundesdachverband hier dem,  Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), angeschlossen. Dessen Mitgliederbasis beträgt über 260 Friseur-Innungen. Sie bilden die Arbeitgebervertretung als auch die fachliche und damit berufsständische Organisation des Friseurhandwerks.

Der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen vertritt die speziellen friseurspezifischen Interessen auf Landesebene in Hessen.

Beispiele für die Zusammenarbeit des Verbandes mit den Mitgliedsinnungen sowie den Innungsmitgliedern:

  • 12 Vorstands + Ausschuss-Sitzungen
  • 2 landesweite Gesellenprüfungen, Koordination und Erstellung
  • 2 Große Modeveranstaltungen ab 150 - 250 Besucher
  • 2 Delegiertenversammlungen für ganz Hessen
  • 28 Koordination und Abrechnung von BuS-Dienst (Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung)
  • 12 Jugendförderung. Weiterbildungsveranstaltungen

D. h. die Geschäfsstelle organisiert, koordiniert  im Durchschnitt alls 1,3 Wochen eine Veranstaltung.

Eine starke Gemeinschaft setzt sich für alle ein.

  • Vertretung der Interessen der einzelnen Innungsmitglieder gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaft, Gesundheitsämtern und anderen öffentlichen Institutionen
  • Vertretung des Friseurhandwerks gegenüber den Handwerkskammern
  • Vertretung der Geschäftsführung in Gremien
  • Tarifpolitische Vertretung, Mitwirkung an Tarifabschlüssen
  • Rechtsvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten für Mitglieder - ohne zusätzliche Kosten
  • Rechtsberatung von Innungen und deren Mitgliedern im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung - ohne zusätzliche Kosten.
  • Musterprozesse zur Stärkung der Position der Unternehmen
  • Mitwirkung bei der Erhaltung des Arbeitsfriedens
  • Mitgestaltung der Berufsbildung durch neue Ausbildungsordnung
  • Mitwirkung in den Berufsschulen, Berufsschulrecht, Berufsschulorganisation
  • Förderung der fachlichen Fortbildung
  • Durchführung von Fachveranstaltungen wie Landesmeisterschaften, Messen, Modepremieren, Fachausstellungen
  • Zusammenarbeit mit Industrie und Handel
  • Abschluss von Rahmenverträgen mit Einkaufsvorteilen
  • Wissenschaftliche Marktforschung, Entwicklung von Strategien Informativer Nachrichtendienst für die Mitglieder
  • Image-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Lösungsorientierte politische Vertretung in Hessen auf allen Ebenen