Zielerreichungen der Verbandstätigkeit
- Durchsetzung der alternativen Betreuungsmöglichkeit bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung, die zu Kosteneineinsparung führt.
- Durchsetzung einer Bezuschussung zur alternativen Betreuung durch die BGW.
- Durchsetzung eines Lohnsummenfreibetrags beim Lastenausgleich der BGn.
- Durchsetzung einer neuen Ausbildungsordnung, die den Qualitätsstandard der Friseure in erheblichem Maße positiv beeinflusst.
- Bekämpfung der Schwarzarbeit in Form von Abmahnungen.
- Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen in Form von Abmahnungen.
- Stetiges Anprangern einer lediglich schulischen Ausbildung mit wenig Praxis.
- Stetiger Einsatz die Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer in moderatem Zustand zu halten.
- Verhinderung durch promptes Eingreifen, wenn Mitarbeiter von staatlichen Stellen oder Versicherungen willkürlich mit kleineren Betrieben umgehen.
- Einbringen eines Pfändungsschutzes auf dem Girokonto auch für Selbstständige
- Abschaffung der Besteuerung von Trinkgeldern.
- Verhinderung, dass Friseure generell 4 Stunden Feuchtarbeit ausführen und damit ihre Mitarbeiter generell auf eigene Kosten jährlich zum Hautarzt senden müssen.
- Eindämmung von Wettbewerbsverzerrung durch allgemeinverbindliche Mantel- und Lohntarife.
- Kontinuierliche Senkung der Gefahrenklasseneinstufung bei der BGW. Damit verbunden: Beitragsreduzierungen.
- Erhaltung der Meisterprüfung als Zulassungsvoraussetzung zur Salonleitung.
- Erhaltung der dualen Ausbildung des „Ausbildungsberufs Friseur“.
- Steigerung der Ausbildungsqualität durch Einfluss auf ÜBL-Inhalte .
- Ausbildungshilfe durch Videoserie/CD-Serie „finish“.
- Landesweit ausgeglichenes Prüfungsniveau durch einheitliches Prüfungswesen.
- Hilfestellung bei alltäglichen Fragen der betrieblichen Geschäftsführung durch Formulare, Verträge und Infobroschüren.
- Geldwerte Vorteile durch Rahmenverträge und Gruppentarife.
- Gespräche mit Gesundheitsämtern.
Folgen ohne Verband
Der LIV bzw. der Gesamtverband würde nicht mehr als Interessensvertreter für die Belange der Friseure in Hessen auftreten können.
Damit wäre die Interessenvertretung gegenüber der Politik u.a. Entscheidungsträger (z.B. Gewerkschaften, BGW, DHKT u.a.) verloren.
Das wiederum bedeutet: Ohne Verbandswesen -
- Keine Vertretung in der BGW (z.B. für moderate Beitragsgestaltung).
- Keine Gegenposition gegenüber den Handwerkskammern.
- Keine Verhinderung unsinniger und teurer Forderungen wie z.B. Installierung eines Chemikalienabzugs oder eines Abwasserfilters.
- Evtl. Wegfall der Meisterprüfung als Zulassungsvoraussetzung zur Selbstständigkeit.
- Keine Tarifverträge – weder Lohn- noch Manteltarifverträge und damit akute Gefahr der Einführung eines staatlich verordneten Mindestlohnes für alle Betriebe.
- In der Folge das Ende des dualen Systems, der Berufsausbildung und letztendlich der Zerfall des Innungswesens und jeder wird zum Einzelkämpfer und damit zum Spielball aller Willkürlichkeiten übergeordneter Instanzen und somit hilflos ausgeliefert.


