LERNINHALTE
Am 21.Mai 2008 wurde die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin verabschiedet. Damit wurde eine gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. D.h. für die Auszubildenden, dass die Ergebnisse der ersten Prüfung, welche i.d.R. in der Hälfte der Ausbildung absolviert wird, mit 25 % der Abschlussprüfung angerechnet werden.
Den Ausbildungsrahmenplan können Sie hier laden: Ausbildungsrahmenplan. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie hier: Ausbildungsverordnung
- Berufsbildung
- Arbeitssicherheit, -recht und -organisation
- Kundenberatung und -betreuung
- Beurteilung und Behandlung des Haares und der Kopfhaut
- Bedienung von Maschinen und Geräten
- Gestalten von Frisuren
- Ausführung von farbverändernden Haarbehandlungen
- Hautkosmetik
- Maniküre
- Schwerpunktmodul nach Wahl: Haarersatz, Pflegende Kosmetik/Visagistik, Langhaarfrisuren ,Nageldesign/-modellage oder Coloration


